Kosten

Voraussetzung für die logopädische Behandlung in unserer Praxis ist eine Heilmittelverordnung ( Rezept ) durch Ihren Arzt. Überweisende Ärzte können u.a. Kinderärzte, Allgemeinmediziner, Hausärzte, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Neurologen und HNO-Ärzte sein.

In unserer Praxis werden Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen behandelt.

Bei gesetzlichen Versicherten wird die Therapie von den Krankenkassen bezahlt. Für Patienten unter 18 Jahren ist die Therapie kostenfrei, da die Behandlungskosten zu 100 % von den Krankenkassen getragen werden. Für Patienten ab dem 18. Lebensjahr fallen Zuzahlungen über 10 % des Rezeptwertes, plus 10 Euro Rezeptgebühr an. Für chronisch erkrankte Patienten mit Befreiungsausweis entfallen diese Zuzahlungen.

Bei privatversicherten Patienten mit einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten im Rahmen ihrer Vertragsgestaltung erstattet.

Zudem werden in unserer Praxis Hausbesuche angeboten. Voraussetzung ist, dass diese ärztlich verordnet sind.